Am 26. Juli 2008 ist die
EG-Verordnung Nr. 1107/2006 über die
Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität in Kraft getreten.
Diese Verordnung enthält Vorschriften zur Gewährleistung von
“[…] Schutz und Hilfeleistung für behinderte Flugreisende und Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität, die diese vor Diskriminierung schützen und sicherstellen sollen, dass sie Hilfe erhalten.” (Art. 1).
Grundanliegen der Verordnung ist behinderten und mobilitätseingeschränkten Flugreisenden in gleichem Umfang wie anderen Menschen die Teilnahme am Luftverkehr zu sichern.
EU-Verordung Nr. 1107/2006 [PDF]
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Die Bestimmungen der Verordnung gelten für all jene Hilfsleistungen, welche
Abflug,
Transit und
Ankunft ermöglichen und erleichtern sollen.
Um die vorgesehenen Hilfsleistungen so gut wie möglich nutzen zu können, ist es notwendig die eigenen Bedürfnisse mittels
Meldung des Hilfsbedarfs, mindestens
48 Stunden vor der für den Flug veröffentlichten Abflugzeit, dem betreffenden Luftfahrtunternehmen, seinem Erfüllungsgehilfen oder dem betreffenden Reiseunternehmen mitzuteilen.
Mehr Informationen zu den Hilfsleistungen unter der Verantwortung der
Leitungsorgane von Flughäfen [PDF]
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Mehr Informationen zu den Hilfsleistungen unter der Verantwortung der
Luftfahrtunternehmen [PDF]
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Informationen zu den Hilfsleistungen von
Air Dolomiti finden Sie
hier.
Heute bieten die meisten Flughäfen Hilfsleistungen für behinderte Reisende und Reisende mit eingeschränkter Mobilität an. Nützliche Informationen zu den Dienstleistungen, die Sie in Anspruch nehmen können finden sie in der Regel auf der Webseite des jeweiligen Flughafens:
Flughafen AnconaFlughafen BolognaFlughafen FlorenzFlughafen GenuaFlughafen MailandFlughafen PisaFlughafen RiminiFlughafen TurinFlughafen TriestFlughafen VenedigFlughafen VeronaFlughafen München Flughafen FrankfurtFlughafen OlbiaFlughafen Wien